Informationen zu aktuellen Tierseuchen
Derzeit beschäftigen uns im Landkreis nachfolgende Tierseuchen:
Afrikanische Schweinepest (ASP)
Die afrikanische Schweinepest (ASP) breitet sich in Europa immer weiter aus und steht direkt vor der deutschen Grenze. Sie ist eine Tierseuche die ausschließlich Schweine (Haus- und Wildschweine) betrifft. Eine gefährliche Infektionsquelle stellen nicht gegarte Schweineprodukte, wie z. B. Salami und Schinken, dar. Eine Ansteckungsgefahr für den Menschen besteht nicht. Die Übertragung erfolgt entweder direkt von Tier zu Tier oder indirekt z. B. über kontaminierte Gegenstände oder Speisereste.
Um ein bayernweit koordiniertes, schnelles und zielgerichtetes Vorgehen sowie eine enge Zusammenarbeit von Behörden, Tierärzten, Landwirtschaft, Fleischwirtschaft, Jägern und Verbänden sicherzustellen, wurde er bayerische Rahmenplan „Afrikanische Schweinepest ASP“ erstellt. Alle weiteren Informationen finden Sie dort
Karten zur aktuellen Ausbreitung finden Sie hier
Fragen zum Freiwilligen Status-Verfahren ASP werden hier beantwortet.
BVD – Bovine Virus Diarrhoe
Die überwiegende Mehrzahl der Landkreise in Bayern strebt den Status „frei von BVD“ an. Auch der Landkreis Kitzingen erfüllt die Voraussetzungen zur Anerkennung. Im Vorgriff auf den Status „frei von BVD“ ist es jedoch erforderlich ab den 15. Mai Impfungen gegen BVD zu verbieten und ein Einstallungsverbot für geimpfte Tiere zu erlassen. Den genauen Text der Allgemeinverfügung finden Sie hier.
Geflügelpest - Aviäre Influenza
Für den Herbst und Winter wird wieder ein erneutes Auftreten der sogenannten Vogelgrippe (HPAIV), auch Geflügelpest genannt, erwartet. Tierhalter sind jetzt schon grundsätzlich aufgefordert auf mögliche Erkrankungen zu achten und bei Auffälligkeiten einen Tierazrt hinzuzuziehen. Abhängig von der Seuchenlage können weitergehende Maßnahmen, wie die Aufstallungspflicht erfoderlich werden. Bitte bereiten Sie sich auf eine Aufstallpflicht vor und machen Sie sich Gedanken über eine tierschutzgerechte Unterbringung.
Aus aktuellem Anlass wird das Reisegewerbe beschränkt. Ab 21.10.22 darf nur noch klinisch untersuchtes Geflügel gehandelt und verkauft werden. (Allgemeinverfügung pdf im Anhang)
Die wichtigste Schutzmaßnahme ist jedoch die Kontaktvermeidung zwischen Wildvögeln und Geflügel.
Hierzu gehört unter anderem, dass Tiere nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden. Zudem darf kein Oberflächenwasser (Bach, See …) zu dem Wildvögel Zugang haben, zum Tränken des Geflügels genutzt werden. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.
Ab dem 25.11.2022 sind verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen gegen die Geflügelpest zum Schutz von Haus- und Nutzgeflügel angeordnet. Alle Halter von Geflügel wie Hühner, Truthühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse haben folgende Biosicherheitsmaßnahmen sicherzustellen:
Die Ein- und Ausgänge zu den Ställen oder die sonstigen Standorte der Tiere sind gegen unbefugten Zutritt oder unbefugtes Befahren zu sichern und dürfen nur mit betriebseigener Schutzkleidung betreten werden. Nach jeder Ein- und Ausstallung sind die Ställe und die Einrichtungen, sowie die genutzten Verladeplätze und Transportmittel, zu reinigen und zu desinfizieren. Eine ordnungsgemäße Schadnagerbekämpfung ist durchzuführen.
Geflügelausstellungen, Märkte und Schauen sind untersagt.
Das Füttern von Wildvögeln wie wildes Wassergeflügel, Regenpfeifer, Greifvögel, und Schreitvögel ist verboten.
Den genauen Wortlaut und die weiteren Vorschriften der Allgemeinverfügung finden Sie hier im Amtsblatt Nr. 52 vom 24.11.2022.
Allgemeine Fragen zur Vogelgrippe werden hier beantwortet.