Informationen rund um die Zulassungsstelle
Im Folgenden haben wir Ihnen wichtige Informationen zum Thema Kfz-Zulassung zusammengestellt. Außerdem finden Sie im Download-Bereich eine Broschüre, die Ihnen helfen soll, alle wichtigen Informationen, die Sie für Ihren Besuch bei der KFZ-Zulassungsstelle benötigen, schnell und übersichtlich bei der Hand zu haben. Beachten Sie bitte, dass jeweils 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeit Annahmeschluss ist. An Tagen mit besonders starkem Publikumsandrang kann bis zu einer Stunde vorher Annahmeschluss sein. Auf einen Blick finden Sie hier eine Zusammenstellung aller Unterlagen, die Sie rund um die Zulassung brauchen. Natürlich sind wir auch weiter wie gewohnt für Sie persönlich und telefonisch da. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben.
Für Zulassungen jeglicher Art muss der Ausweis des HALTERS vorgelegt werden.
(bei einer Vollmacht ist der Ausweis des einzutragenden Halters sowie der Ausweis des Bevollmächtigten nötig)
Falls kein deutscher Pass vorhanden ist, muss eine Meldebscheinigung vorgelegt werden.
Neuzulassung und Tageszulassung
erforderliche Unterlagen (für Neuzulassung und Tageszulassung):
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVBNr.)
- Zul. Besch. Teil II
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung
- Vollmacht für Beauftragten
- bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister
- Einzugsermächtigung für KFZ-Steuer
Gebühr für Neuzulassung:
30,00 Euro ( Zulassung am Landratsamt )
20,05 Euro ( Online-Zulassung, inkl. Neuer Zulassungsbescheinigung Teil II)
Auch online möglich über das Bürgerservice-Portal
Gebühr für Tageszulassung:
- 45,90 Euro (am Landratsamt)
- 22,15 Euro (online)
Umschreibung innerhalb des Landkreises
erforderliche Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- eVB-Nr. Versicherung
- Zul. Besch. Teil I + II (Fzg.-Brief und –schein)
- Abmeldebescheinigung (Bei Stilllegung vor 01.10.05)
- Bescheinigung über Hauptuntersuchung
- Vollmacht für Beauftragten
- bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister
- Einzugsermächtigung für KFZ-Steuer
Gebühr:
Gebühr:
- 26,60 Euro – 28,80 Euro (am Landratsamt)
- 20,25 Euro – 22,25 Euro (online)
Umschreibung von außerhalb des Landkreises
erforderliche Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- eVB-Nr. Versicherung
- Zul.- Besch. Teil I + II (Fzg.-Brief + -schein)
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (falls vorhanden)
- Bescheinigung über Hauptuntersuchung
- Kennzeichenschilder von bisherigem Zulassungsbezirk (falls zugelassen)
- Vollmacht für Beauftragten
- bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister
- Einzugsermächtigung für KFZ-Steuer
Gebühr:
- 24,20 Euro – 26,60 Euro (am Landratsamt)
- 13,95 Euro – 19,75 Euro (online)
Auch online möglich über das Bürgerservice-Portal
Wiederzulassung auf den bisherigen Fahrzeughalter
erforderliche Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- eVB-Nr. Versicherung
- Kfz-Brief
- Kfz-Schein bzw. Zul. Besch. Teil I
- Abmeldebescheinigung (Bei Stilllegung vor 01.10.05)
- Bescheinigung über Hauptuntersuchung
- Kennzeichenschilder
- Vollmacht für Beauftragten
- Einzugsermächtigung für KFZ-Steuer
Gebühr:
- 23,60 Euro ( Zulassung am Landratsamt )
- 14,65 Euro ( Online-Zulassung )
Auch online möglich über das Bürgerservice-Portal.
Umkennzeichnung
erforderliche Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Zul. Besch. Teil II bzw. Kfz-Brief
- Zul. Besch. Teil I bzw. Kfz-Schein
- Bescheinigung über Hauptuntersuchung
- bei Kennzeichendiebstahl /-verlust: Polizeiliche Dienstahl- bzw. Verlustanzeige
- noch vorhandenes Kennzeichen (bei Verlust eines Kennzeichenschildes)
- Vollmacht für Beauftragten
Gebühr:
- 30,60 Euro (am Landratsamt)
Saisonkennzeichen
erforderliche Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Zul. Besch. Teil II bzw. Kfz.-Brief
- Zul. Besch. Teil I bzw. Kfz.-Schein (oder Abmeldebescheinigung)
- Kennzeichenschilder, (falls KFZ noch zugelassen ist)
- eVB-Nr. Versicherung für Saisonkennzeichen
- Vollmacht für Beauftragten
- bei Firmen: Handelsregisterauszug
- Einzugsermächtigung für KFZ-Steuer
Gebühren:
- bei Neuzulassung 30,00 Euro (am Landratsamt), 20,05 Euro (online)
- bei Umschreibung 30,60 Euro (am Landratsamt), 16,85 Euro (online)
- oder bei Änderung des Zuteilungszeitraumes 30,60 Euro (am Landratsamt), 16,85 Euro (online)
Außerbetriebsetzung
erforderliche Unterlagen:
- Kfz-Schein bzw. Zul. Besch. Teil I
- Kennzeichenschilder
Gebühr:
- 16,50 Euro ( Zulassung am Landratsamt )
- 2,70 Euro ( Online-Abmeldung) - mit Kennzeichenreservierung zzgl. 2,60 Euro
Auch online möglich über das Bürgerservice-Portal
Berichtigung der Fahrzeugpapiere
bei Adressenänderung innerhalb des Landkreises erforderliche Unterlagen:
- geänderter Personalausweis od. Meldebescheinigung
- Zul. Besch. Teil I bzw. Kfz-Schein
Gebühr:
- 11,70 Euro (am Landratsamt)
- 8,35 Euro (online)
Auch online möglich über das Bürgerservice-Portal
bei Namensänderung erforderliche Unterlagen:
- geänderter Personalausweis oder Reisepass
- Kfz-Brief bzw. Zul. Besch. Teil II
- Kfz-Schein bzw. Zul. Besch. Teil I
Gebühr:
- 11,70 Euro (am Landratsamt) – 21,90 Euro, falls neue ZB II ausgestellt werden muss:
- online nicht möglich
bei technischer Änderung erforderliche Unterlagen:
- Kfz-Brief bzw. Zul. Besch. Teil II
- Kfz-Schein bzw. Zul. Besch. Teil I
- technisches Gutachten
Gebühr: 11,50 Euro (online nicht möglich)
Ausstellung eines Ersatz-Kfz-Scheines
falls vollgeschrieben o. unbrauchbar erforderliche Unterlagen:
- Original-Kfz-Schein bzw. Zul. Besch. Teil I
- Kfz-Brief (sofern noch kein EU-Brief vorhanden)
bei Kfz-Schein-Verlust erforderliche Unterlagen:
- Bei Verlust wird eine eidesstattliche Versicherung vom Fahrzeughalter bei der Zulassungsstelle abgenommen
- Bei Diebstahl ist die polizeiliche Anzeige mitzubringen
- Prüfbericht über letzte Hauptuntersuchung
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
Gebühr:
- 11,70 Euro
- Bei Verlust: 42,40 Euro (online nicht möglich)
Ausstellung eines Ersatz-Kfz-Briefes
falls vollgeschrieben o. unbrauchbar erforderliche Unterlagen:
- Kfz-Schein (Zul. Besch. Teil I)
- Kfz-Brief (Zul.-Besch. Teil II)
Gebühr: 25,70 Euro (am Landratsamt / online nicht möglich)
Bei Kfz-Brief-Verlust erforderliche Unterlagen:
- Terminvereinbarung erforderlich! (Tel. 09321 928-4310)
- eidesstattliche Versicherung des Halters wird bei der Zulassungsstelle abgenommen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Zul. Besch. Teil I bzw. Kfz.-Schein
Gebühr: 70 Euro (am Landratsamt / online nicht möglich)
Neufahrzeug aus dem Ausland
erforderliche Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- eVB-Nr. Versicherung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes (nicht erforderlich bei EG-Mitgliedsstaaten)
- Umsatzsteuererklärung (bei Fahrzeugen aus EG-Mitgliedsstaaten)
- ausländische Kfz-Papiere bzw. EG- Übereinstimmungsbesch.
- Kaufvertrag oder Rechnung
- technisches Gutachten gem. § 21 StVZO (nicht erforderlich bei Vorlage einer EG
- Übereinstimmungsbescheinigung)
- Vollmacht für Beauftragten
- bei Firmen: Handelsregisterauszug
- Einzugsermächtigung für KFZ-Steuer
Gebühr:
33,80 Euro bis 59,40 Euro (online nicht möglich)
Gebrauchtfahrzeug aus dem Ausland
erforderliche Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- eVB-Nr. Versicherung
- ausländische Kfz-Papiere
- ausländische Kennzeichen (falls Fahrzeug noch zugelassen)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes (nicht erforderlich bei Fahrzeugen aus EG - Mitgliedsstaaten)
- Umsatzsteuererklärung (erforderlich bei Fahrzeugen aus EG-Mitgliedsstaaten, deren Erstzulassung nicht länger als sechs Monate zurückliegt oder Laufleistung nicht mehr als 6000 km beträgt)
- Kaufvertrag bzw. Rechnung
- technisches Gutachten gem. § 21 StVZO bzw. EG-Übereinstimmungbescheinigung
- Hauptuntersuchung, falls älter als 3 Jahre
- Vollmacht für Beauftragten
- bei Firmen: Handelsregisterauszug
- Einzugsermächtigung für KFZ-Steuer
Gebühr: 30,80 Euro bis 59,40 Euro (online nicht möglich)
Kurzzeitkennzeichen für Probe-, Überführungs-, und Prüfungsfahrten
erforderliche Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- eVB-Nr. Versicherung
- Vollmacht für Beauftragten
- bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister
- Kfz-Brief (oder Kopie)
- Kfz-Schein (oder Kopie)
- Prüfbericht über letzte Hauptuntersuchung (oder Kopie)
- bei fälliger HU ist Zuteilung nur bei Standort Landkreis Kitzingen möglich
Gebühr: 12,80 Euro (online nicht möglich)
Internationale Zulassung (Ausfuhrkennzeichen)
erforderliche Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- gelbe Versicherungsbestätigung für internationale Zulassung
- Kfz-Brief bzw. Zul. Besch. Teil II
- Kfz-Schein bzw. Zul. Besch. Teil I
- Kennzeichenschilder (falls zugelassen)
- gültige Hauptuntersuchung
- Abmeldebescheinigung (Stilllegung vor 01.10.05)
- Nachweis über Einzahlung der KFZ-Steuer
Gebühr:
- 34,00 Euro bis 35, 20 Euro (online nicht möglich)
- mit internationalen Zulassungsschein 44,20 Euro bis 45,40 Euro
Rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung (nur für KFZHandel)
erforderliche Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- eVB-Nr. Versicherung
- Führungszeugnis
- Kopie der Gewerbeanmeldung
- bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister
Gebühr: 126,60 Euro
für Oldtimer-Fahrzeuge erforderliche Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- eVB-Nr. Versicherung
- Führungszeugnis
- Oldtimergutachten
Gebühr: 76,60 Euro
Kennzeichenabstempelung
erforderliche Unterlagen:
- Kfz-Schein bzw. Zul. Besch. Teil I
- Kennzeichenschilder
Gebühren:
Abstempelung 2,60 Euro
HU Plakette 0,50 Euro
Euro-Kennzeichen 1,20 Euro pro Lkr. Plakette
Alte Kennzeichen 0,70 Euro pro Lkr. Plakette
Wunschkennzeichen
Die Zuteilung von Wunschkennzeichen ist möglich, sofern gewünschte Buchstaben- und Ziffernkombinationen nicht bereits belegt sind.
Zusätzliche Verwaltungsgebühr:
12,80 Euro für Vorreservierungen
10,20 Euro bei Zuteilung bei der Zulassung
Informationen für ukrainische Fahrerinnen und Fahrer
Die Zulassungsbehörden im Freistaat Bayern werden ermächtigt, in Einzelfällen Ausnahmen von der Regelung des § 20 Abs. 6 Satz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (Jahresfrist des vorübergehenden Verkehrs) zu erteilen. Abweichend von dieser Vorschrift bleibt es bei der vorübergehenden Teilnahme auch dann, wenn das eine Jahr verstrichen ist, sofern für das Fahrzeug kein regelmäßiger Standort begründet wird. Letzteres wird – wie bisher – angenommen, wenn der ukrainische Bürger angibt, nicht dauerhaft in Deutschland verbleiben zu wollen.
Für die Erteilung der Ausnahme müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Besitzerin oder der Besitzer eines in der Ukraine zugelassenen Fahrzeuges stellt einen Antrag auf befristete Weiternutzung des ukrainischen Kennzeichens und erklärt, nicht dauerhaft in Deutschland leben zu wollen.
- Die Besitzerin oder der Besitzer verfügt über Zulassungspapiere, die zum internationalen Verkehr berechtigen und ist in Deutschland als Flüchtling anerkannt.
- Die antragstellende Person weist eine für die Dauer der Gültigkeit der Ausnahmegenehmigung bestehende Grenzversicherung nach. Das nachgewiesene Bestehen einer Grenzversicherung eines Versicherungsunternehmens eines EU/EWR-Staates genügt zur Erfüllung dieser Bedingung. Die Vorlage einer Versicherungsbestätigung in Form einer Grünen Karte erfüllt diese Voraussetzung nicht, da nicht geklärt werden konnte, ob diese im Rahmen der Ausnahmeregelung Versicherungsschutz gewährleisten kann.
- Die antragstellende Person muss eine Bescheinigung von einer zur Durchführung einer Hauptuntersuchung (§ 29 StVZO) berechtigten Stelle vorlegen, aus der hervorgeht, dass eine Verkehrssicherheitsprüfung des Kraftfahrzeuges positiv abgeschlossen wurde.
- Die Ausnahmegenehmigung wird unter der Auflage erteilt, dass diese mitzuführen ist. Die Ausnahmegenehmigung darf längstens bis zum 31.03.2024 und auch nur für die Dauer der Gültigkeit der Grenzversicherung erteilt werden. Der Geltungsbereich ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
- Die Gebühr für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung beträgt 25,60 Euro.
- Die ukrainischen Fahrzeug unterliegen auch der deutschen Kfz.-Steuerpflicht, weshalb das Hauptzollamt Schweinfurt von jeder erteilten Ausnahmegenehmigung einen Abdruck erhält.
- Ab dem 01.04.2024 gilt für die ukrainischen Fahrzeuge die Zulassungspflicht nach der FZV uneingeschränkt.
Alle Informationen zur Kfz-Haftplichtversicherung und Kfz-Zulassung ukrainischer Fahrzeuge finden Sie hier:
Allgemeines
Bei Firmen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind ist die Vorlage der Gewerbeanmeldung zur Zulassung zwingend erforderlich.
Zulassungen auf Mitbürger mit ausländischem Personalausweis oder Reisepass sind nur in Verbindung mit einer aktuellen Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes möglich.
Die Ausstellung einer Feinstaubplakette ist unter Vorlage der Zul. Besch. Teil I (Fzg.-Schein) gegen eine Gebühr von 5 Euro möglich.
Benutzerleitfäden zur Bedienung der Internetportale
Seit 01.09.2023 ist die i-Kfz-Stufe-4 der Online-Zulassung in Kraft!
Es ist nun möglich, nach einer erfolgreich abgewickelten Online-Zulassung „sofort loszufahren“, falls die nötigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Die näheren Informationen zur Online-Zulassung entnehmen Sie bitte den hier aufgeführten Benutzerleitfäden für Zulassungen für natürliche und juristische Personen.
Es ist nun auch die Großkundenschnittstelle für die Abwicklung von Zulassungen durch „Großkunden“ eingerichtet.
Weitere Infos zur Online-Zulassung und zur Großkundenschnittstelle können Sie auch unter dem Link www.bmdv.bund.de/i-kfz entnehmen
Hinweis: Leider ist es nach einer Online-Abmeldung nicht möglich, das bisher zugeteilte Kennzeichen sofort im Anschluss für eine Online-Zulassung zu verwenden, da 1-2 Arbeitswerktage notwendig sind, bis das Kennzeichen wieder freigegeben ist.
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Sonja Dittmann
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